Streit um Wahlplakate
Gerichtsbeschluss: „Hängt die Grünen“-Plakate dürfen bleiben

Partei „Der III.Weg“ in Plauen, Deutschland am 1. Mai 2021.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Die umstrittene Splitterpartei „III. Weg“ darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen. Laut eigenen Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde “einen deutlichen Einfluss von Neonazis in der Partei III. Weg” festgestellt.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des „III. Wegs“ statt, wie es am Dienstag mitteilte – allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.
Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen“ binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen.
Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate des „III. Wegs“ und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei „III. Weg“ als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen. (dpa/dl)
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